Finanzanlagenvermittler– und Vermögensanlagerecht

Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. Der sogenannte Graue Kapitalmarkt wird strenger als bisher reguliert.

Das Gesetz dehnt die Pflichten von Banken und Sparkassen, die im regulierten Wertpapiermarkt bereits gelten, auf den bisherigen Grauen Kapitalmarkt aus (sogenannte Vermögensanlagen). Hierzu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot zur anlage- und anlegergerechten Beratung, Offenlegung von Provisionen und Erstellung/Überlassung eines Beratungsprotokolls. Daneben werden die Anforderungen, die für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen gelten, verschärft. Künftig wird die BaFin die Verkaufsprospekte entsprechend dem bei Wertpapieren bereits geltenden Maßstab prüfen. Zudem werden die Anbieter von Vermögensanlagen zur Erstellung von Kurzinformationsblättern verpflichtet, um die Anleger in kurzer verständlicher Form über die von ihnen angebotenen Anlagen zu informieren. Die Sonderverjährungsfristen werden aufgehoben.

Die Anforderungen an Vermittler und Berater im Bereich der Finanzanlagen werden durch eine Neuregelung der gewerberechtlichen Erlaubnis verschärft, indem ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung gilt. Die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten werden im Rahmen einer Rechtsverordnung auf die gewerblichen Vermittler und Berater übertragen.

RA Mattil wurde im Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger im Finanzausschuss angehört. Zu den Neuerungen im Einzelnen: Der Betrieb, Nr. 45, vom 11.11.2011.

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