Widerruf von Darlehensverträgen

Wenn die Widerrufsbelehrung auf dem Verbraucherkreditvertrag fehlt oder unzureichend ist, kann der Darlehensnehmer einen Widerruf des Darlehensvertrages auch noch nach Jahren erklären.

Nach Widerruf stellt sich die Frage nach den entsprechenden Konsequenzen. Das Darlehen muss rückabgewickelt werden, der Anleger kann also die geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurückfordern, die Bank wiederum hat Anspruch auf den ausbezahlten Kreditbetrag nebst marktüblicher Verzinsung. Diese Ansprüche werden gegeneinander verrechnet.

Die Kanzlei hat für Anleger, zusammen mit dem Sachverständigenbüro Vogelsang und Sachs errechnet, welche Zahlungsansprüche „unter dem Strich“ für den Anleger verbleiben, ob sich der Darlehenswiderruf also lohnt.

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