Widerruf von Darlehensverträgen

Wenn die Widerrufsbelehrung auf dem Verbraucherkreditvertrag fehlt oder unzureichend ist, kann der Darlehensnehmer einen Widerruf des Darlehensvertrages auch noch nach Jahren erklären.

Nach Widerruf stellt sich die Frage nach den entsprechenden Konsequenzen. Das Darlehen muss rückabgewickelt werden, der Anleger kann also die geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurückfordern, die Bank wiederum hat Anspruch auf den ausbezahlten Kreditbetrag nebst marktüblicher Verzinsung. Diese Ansprüche werden gegeneinander verrechnet.

Die Kanzlei hat für Anleger, zusammen mit dem Sachverständigenbüro Vogelsang und Sachs errechnet, welche Zahlungsansprüche „unter dem Strich“ für den Anleger verbleiben, ob sich der Darlehenswiderruf also lohnt.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: service@skouz.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rechtsbeschwerde beim BGH gegen Teilmusterentscheidung des BayObLG eingereicht. | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.