Private Equity und Immobilienfonds

Die Bereiche Private Equity und Venture Capital sind ein aktuelles Anliegen der EU-Kommission. Zur Koordinierung und Entwicklung einer einheitlichen europäischen Regelungskonzeption wurde ein Sachverständigenausschuss zum Thema "Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Anlagen" einberufen. Als Ziel sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die Private Equity-Branche definiert und der Abbau von Hindernissen gewährleistet werden. Der Abschlussbericht des Sachverständigenausschusses soll die in den Mitgliedsstaaten anwendbaren Rahmenbedingungen für die Venture Capital und Private Equity-Branche in Form eines Mustergesetzes bieten. Eine Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht wird es wohl nicht geben.

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