OGAW-Richtlinie
Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW).
Die Richtlinie zielt ab auf die Angleichung der Bedingungen für die Zulassung der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) innerhalb des Gemeinschaftsrechts. Die Richtlinie regelt vor allem die Informationspflichten, die Anlagen, die Verwahrung des Fondsvermögens und die Fondsaufsicht.
a) Text der Richtlinie
b) Ändernde Rechtsakte
- Richtlinie 88/220/EWG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten 1.10.1989
- Richtlinie 95/26/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 18.7.1996
- Richtlinie 2000/64/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 17.11.2002
- Richtlinie 2001/107/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 13.8.2003
- Richtlinie 2001/108/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 13.8.2003
- Richtlinie 2004/39/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 30.4.2006
- Richtlinie 2005/1/EG: Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten 13.5.2005
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