Europäische Sammelklage 2
Die Europäische Kommission erarbeitet zurzeit eine Studie zur Einführung einer Europäischen Sammelklage. Das Vorhaben befindet sich in der Phase der Einholung von Gutachten und Expertenmeinungen. Die Kommission will das US-System nicht kopieren, sondern auf die 27 Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen. Die Kanzlei Mattil hat eine rechtsvergleichende Untersuchung vorgenommen und festgestellt, dass in einigen europäischen Mitgliedsländern sammelklageähnliche Verfahren existieren, die meisten Mitgliedsstaaten jedoch über keine brauchbaren Instrumente der kollektiven Anspruchsverfolgung verfügen. Gegenüber der Kommission in Brüssel hat die Kanzlei einen Erfahrungsbericht mit einer Stellungnahme zu wichtigen Gesichtspunkten eines Kollektivverfahrens vorgelegt.

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