EU-Verordnung zu Vollstreckbarerklärungsverfahren 2
Am 21.10.2005 wird in den EU-Mitgliedstaaten die Verordnung Nr. 805/2004 in Kraft treten. Mit der Verordnung wird das Vollstreckbarerklärungsverfahren für bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen (Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnis- und Versäumnisurteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden) abgeschafft. Der Gläubiger kann sich künftig im Vollstreckungsmitgliedstaat unmittelbar an die zuständigen Vollstreckungsorgane wenden.
Notwendig ist die Bestätigung inländischer Titel als europäischer Vollstreckungstitel. Diese Bestätigung wird auf Antrag vom inländischen Gericht, d. h. dem Gericht des Ursprungsmitgliedsstaates, erteilt. Die Einschaltung eines Gerichtes des Vollstreckungsstaates erübrigt sich. Der Vollstreckungstitel, der vom Gericht des Ursprungsmitgliedsstaates als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird so behandelt, als wäre er im Vollstreckungsmitgliedsstaat ergangen. Der Gläubiger kann sich unmittelbar an die zuständigen Vollstreckungsorgane des Vollstreckungsmitgliedsstaates wenden. Die Verordnung gilt für Zivil- und Handelssachen.
Die Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus der Verordnung 805/2004.

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