Änderungen im Aktienrecht ab 2005 (UMAG)
Ab 2005 sollen weitreichende Änderungen im Aktienrecht durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) eingeführt werden. Einerseits sollen Aktionärsrechte gestärkt, gleichzeitig aber Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Der Schwerpunkt dieses Gesetzes ist die Regelung von Schadensersatzansprüchen der Aktionäre gegen das Management und die Rechte der Aktionäre bei der Hauptversammlung. Künftig sollen Aktionäre Schadensersatzansprüche gegen Vorstand und Aufsichtsrat durchsetzen können, wenn sie zusammen 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von € 100.000,00 repräsentieren. Allerdings handelt es sich dabei nur um die Innenhaftung der Organe, eine direkte Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber den Aktionären wurde wieder nicht eingeführt. Im Falle einer erfolgreichen Klage wird also Schadensersatz nur an die Gesellschaft, nicht aber an die Aktionäre zu leisten sein. Auf der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht des Aktionärs künftig eingeschränkt werden. Das Ziel des Gesetzgebers sind straffe Hauptverhandlungen und der Schutz vor Missbrauch.
Das Gesetz ist am 01.11.2005 in Kraft getreten.
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