Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers

Zur Kommunikation zwischen Aktionären wird im elektronischen Bundesanzeiger ein Aktionärsforum eingerichtet. Zukünftig soll jeder Aktionär, der ein Recht wahrnehmen möchte, dessen Geltendmachung von einem Mindestbesitz oder einer Stimmrechtsquote abhängig ist, im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre auffordern können, sich seinem Begehren anzuschließen. Er muss glaubhaft machen, dass er der Gesellschaft den vollen Wortlaut seiner Aufforderung mindestens drei Werktage vor dem Veröffentlichungsdatum übermittelt hat (Art. 1 Nr. 6 UMAG, E § 127a).

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