Katja Fohrer

Katja Fohrer - Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Sekretariat:

Frau Manuela Eigemann

Tel: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45

E-Mail: eigemann@mattil.de

Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte und besondere Erfolge

  • Kapitalanlagerecht (Direktinvestments, Schiffsfonds,  Schiffsportfoliofonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds*, stille Beteiligungen u. a., Kapitalanlegermusterverfahren bzgl. Prospektfehler, Wirtschaftsprüferhaftung)
  • Bankrecht (Phishing, Online-Banking-Missbrauch, Online-Banking-Betrug, Kreditkartenbetrug)
  • Internationales Zivilprozessrecht/ internationale Zwangsvollstreckung
  • Gesellschaftsrecht
  • führende Spezialistin für Kapitalanlegermusterverfahren nach dem KapMuG(Erstreiten des deutschlandweit ersten positiven Musterentscheids in einem Musterverfahren zu einem geschlossenen Fonds zugunsten der Anleger (Medienfonds VIP 4, OLG München , Az. KAP 1/07 vom 30.12.2011: Prospekt ist fehlerhaft) 
  • Anhörung als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 25.4.2012 zur Reform des "Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG 17/8799)S. 24: „Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanlegermusterverfahrens-Gesetzes„Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (BT-Drucksache 17/8799)“
  • Erstreiten von für den Anlegerschutz wegweisenden BGH-Urteilen:
    • Laufend: Erstreiten von zahlreichen erst- und zweitinstanzlichen Urteilen: z.B. Prospektfehler wegen Verschweigens von Risiken bzgl. Mietflächenabweichungen(RA’in Fohrer vertritt derzeit etwa 200 Anleger des Riesenradfonds Singapore Flyer GmbH & Co. KG (www.singapore-flyer.de),  und hat bereits mehrere Dutzend stattgebende Urteile in Frankfurt erstritten http://www.singapore-flyer.de/index.php/urteile_rechtsprechung.htmlsowie zahllose Urteile gegen die beratenden Banken wegen fehlerhafter Anlageberatung wegen Verschweigens von Verlustrisiken und Provisionen
    • BGH III  ZR 336/08 vom 15.7.2010: keine Anrechnung von Steuervorteilen 
    • BGH Urteile III ZR 59/07 u.a. vom 29.05.2008, (sowie III ZR 290/07 u.a. vom 6.11.2008, III ZR 90/08, 119/08 u.a. vom 12.2.2009): Haftung der Treuhänderin aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung für Prospektfehler; Prospektfehler Weichkostenverschiebungen auch bei Nichtüberschreiten des Gesamtbetrages der Fondsnebenkosten (zuvor hatte die Münchner Justiz die Anlegerklagen flächendeckend abgewiesen) 
    • BGH-Urteil vom 08.03.2007 (III ZR 298/05): eine beratende Bank muss den Anleger auch dann zutreffend über die Verlustrisiken eines Filmfonds aufklären, selbst wenn dieser laut Beratungsbogen bereits umfassende Erfahrung in anderen Anlagen hat
    • BGH-Urteile vom 14.6.2007, III ZR 125/06, III ZR 300/05 u.a. (Filmfonds Vif 3. KG): Prospekt eines Filmfonds ist wegen des darin enthaltenen worst-case-Szenarios fehlerhaft, Initiatorin haftet. Es handelte sich dabei um die ersten Urteile, in denen sich der BGH mit der Prospekthaftung bei Filmfonds befasst hat (zuvor hatte die gesamte Münchner Justiz in Dutzenden von Verfahren die Anlegerklagen abgewiesen). 

Beruflicher Werdegang

  • Studium an der LMU München; seit 8/98 als Rechtsanwältin zugelassen
  • seit 24.02.2009 Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Ehrengerichtsvorsitzende des Verbands financial planning standards board Deutschland e. V. (fpsb) vom 1.1.2007 bis 31.12.2012 (www.fpsb.de)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein - Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Mitglied im Rechtsforum für Finanzdienstleistungen e. V.
  • langjährige führende Spezialistin in der Vertretung geschädigter Medienfondsanleger

Veröffentlichungen

1. Portraits/Interviews

2. Aufsätze und Urteilsbesprechungen

3. Loseblattwerke

  • Autorin des Loseblattwerks "Handbuch der internationalen Zwangsvollstreckung", Kapitel D und E zur EuGVVO I: "Grenzüberschreitende Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes" und "Anerkennung und Vollstreckung", Verlag Recht und Praxis bzw. Deubner Verlag, Köln, Stand 2002.
  • Autorin des Kommentars "Das neue HGB in der betrieblichen Praxis", Forum-Verlag, Merching, Loseblattsammlung mit drei jährlichen Ergänzungslieferungen
  • Autorin des Loseblattwerks "Das neue Kontroll- und Transparenzgesetz - Geforderte Prüfungen und Berichte, Risikomanagement zur Unternehmenssicherung, Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung", Forum-Verlag, Merching.

4. Sonstiges - Referenzen

Abendzeitung vom 21./22.10.2006: Filmfonds: Commerzbank soll 93.870 € zurückzahlen – Münchner Anwältin macht weiteren geprellten Anlegern Mut.

*Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als führende Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 
*In Capital, Heft 17/2006 wird Katja Fohrer als Expertin für geschädigte Filmfondsanleger empfohlen: "Katja Fohrer hat sich als unerschrockene Anwältin für geschädigte Medienfondsanleger einen Namen gemacht." 
*In JUVE-Rechtsmarkt 9/2006 als herausragende RA'in im Aufmacher "Die neuen JUVE 40 unter 40 - Erste Klasse am Zug" portraitiert ("Hartnäckige Streiterin")

Sprachen

Englisch , Italienisch, Französisch

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