Widerspruch und Rücktritt bei Versicherungsverträgen

Der Wunsch nach solider Absicherung und nach sicherer Altersvorsorge ist bei Millionen von Menschen Grund für die Entscheidung eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abzuschließen.

Bei vielen Versicherungsnehmern entwickeln sich die Verträge aber nicht wie erhofft, so dass über eine vorzeitige Beendigung des Vertrages nachgedacht werden sollte. 

In den meisten Fällen ist es möglich, aus dem Versicherungsvertrag vorzeitig auszusteigen und das investierte Kapital zurückzuerhalten. 

Nach Urteilen des EuGH und des BGH haben Sie als Versicherungsnehmer meist - auch nach vielen Jahren - noch die Möglichkeit ein Widerspruchsrecht auszuüben und den Vertrag  rückgängig zu machen, wenn Ihre Verträge unwirksame Widerspruchsbelehrungen enthalten. Die meist enthaltene zeitliche Beschränkung des Widerspruchsrechts ist in der Regel unwirksam, so dass Sie sich heute noch von Ihrer unliebsamen Versicherung lösen könnten. Der EuGH hat am 19.12.2013, die Regelung des § 5 a VVG a.F., wonach das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, für europarechtswidrig erklärt. 

Diese Rechtsprechung wurde vom BGH umgesetzt und zwar sowohl für das sog. Policenmodell (z.B. BGH, Urteil vom 07.05.2014, VI ZR 76/11), als auch für das sog. Antragsmodell (BGH, Urteil vom 17.12.2014, IV ZR 260/11). 

Versicherungskunden können sich nun in den beiden gängigen Versicherungskonstellationen durch Widerspruch oder Rücktritt von ihren Verträgen lösen, wenn sie nicht ausreichend über ihr Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht belehrt worden sind. 

Dies kommt nach der Rechtsprechung sogar noch bei gekündigten oder abgewickelten Versicherungen in Betracht, bei denen Sie in der Regel nur den Rückkaufswert oder einen geringeren, als den versprochenen oder erhofften, Versicherungsbetrag erhalten haben. 

Die Kanzlei Mattil ist seit Jahrzehnten im Anlegerschutz tätig und verfügt daher über die spezialisierten Kenntnisse von Fachanwälten sowohl im Kapitalmarkt- als auch im Versicherungsrecht. 

Wir prüfen gerne für Sie, ob bei Ihrer Lebensversicherung, Rentenversicherung, wie z.B. Riester- oder Rürup-Rente oder Ihrem Sparvertrag ein Ausstieg möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, denn viele Verträge beinhalten einen Risikoschutz, etwa für Todesfall oder Berufsunfähigkeit, diese Zusatzleistungen gingen bei einem Widerspruch verloren, so dass im Einzelfall geprüft werden muss, welche Vorgehensweise für Sie die Richtige ist. 

Wenn Sie hierzu eine Beratung wünschen, können Sie sich gerne jederzeit - auch über unser Kontaktformular - mit unseren Spezialisten in Verbindung setzen.

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