VW - Aktionäre können Schadensersatzansprüche geltend machen

Aktionäre und Fahrzeugbesitzer können Schadensersatzansprüche geltend machen. Für die Verantwortlichen war seit längerem bekannt, dass technische Manipulationen vorgenommen wurden. Sie haben es aber versäumt die Öffentlichkeit zu informieren

Achtung: Schadensersatzansprüche unterliegen einer Verjährung. Nach § 37b WpHG in der bis Juli 2015 geltenden Fassung, verjähren Ansprüche bereits 1 Jahr nach Kenntnis der fehlerhaften/unterlassenen Kapitalmarktinformation, kenntnisunabhängig spätestens 3 Jahre ab der Unterlassung bzw. felhlerhaften Veröffentlichung. § 37 b Abs. 4 wurde im Juli 2015 mit dem Kleinanlegerschutzgesetz aufgehoben. Seither gilt die allgemeine Verjährung von 3 Jahren ab Kenntnis.

Falls Sie ein Fahrzeug der Marke VW, Audi, Seat, Skoda besitzen, stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu. Neben der Nachbesserung kommt auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht. Außerdem können Sie möglicherweise Schadensersatz geltend machen. Zu beachten ist, dass für alle Arten von Ansprüchen Fristen laufen, die zu beachten sind.

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