Prokon

Die PROKON Regenerative Energien hat Insolvenz angemeldet. Anleger können ihre Forderung zunächst nur im Insolvenzverfahren anmelden und auf eine Quote hoffen. Die Genussrechte sind nach den vertraglichen Vereinbarungen nachrangig. Wir empfehlen den Genussrechtsinhabern, Forderungen nicht nur aus dem Genussrecht anzumelden, sondern auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und möglicherweise Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrug. Ein Schadensersatzanspruch ist eine „normale“ Insolvenzforderung und nicht nachrangig. Aus einem, der Kanzlei Mattil vorliegenden Schriftwechsel zwischen der BaFin und der PROKON-Gruppe ist ersichtlich, dass die geschlossenen Fonds PROKON New Energy rückabgewickelt werden mussten, die PROKON das dafür benötigte Geld aber aus dem Genussrechtskapital der PROKON Regenerative Energien nehmen wollte. Die BaFin hat spätere Prospekte (2010 und 2013) genehmigt, obwohl diese Umstände in den Prospekten verschwiegen wurden. Die Kanzlei Mattil kann hierzu nähere Informationen liefern.

Mit dem Versprechen von Top-Renditen durch Öko-Fonds hatte die Fa. Prokon nach eigenen Angaben über 1,2 Milliarden € eingeworben, indem ca. 75.000 Anlegern sog. Prokon-Genussrechte verkauft wurden. Es besteht der Verdacht, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt. Um nun ihre Rechte zu sichern sollten Prokon-Anleger schnell handeln und dringend anwaltlichen Rat zur Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche einholen.

  • ProRendita Eins GmbH & Co. KG
  • ProRendita Zwei GmbH & Co. KG
  • ProRendita Drei GmbH & Co. KG
  • ProRendita Vier GmbH & Co. KG
  • ProRendita Fünf GmbH & Co. KG

An den Fonds haben sich tausende Anleger beteiligt. Die Fondsgesellschaften investieren in britische Kapitallebensversicherungen. Die Verkaufsprospekte versprachen eine jährliche Gutschrift und einen Schlussbonus am Ende der Laufzeit. Die Policen sollten zunächst erworben und mit Gewinn weiterverkauft werden. Das Konzept ging nicht auf, mit einer Erholung der „Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt“ könne nicht gerechnet werden.

Die Kanzlei Mattil vertritt Anleger vieler Lebensversicherungsfonds, die seit 2003 auf den Deutschen Markt kamen. Bislang sind alle diese Fonds, die man nur als Experiment zu Lasten der Anleger bezeichnen kann, gescheitert. Die Initiatoren verfügen über keine positiven Erfahrungen und keine Leistungsbilanzen. Die Anleger sollten daher ihre Ansprüche geltend machen, bevor eine mögliche Verjährung eintritt.

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