Käthe-Kollwitz-Wohn OHG Haberent GmbH & Co.

Nach dem bisherigen Kenntnisstand hat der Geschäftsführer Maximilian H. über Fondsgelder unrechtmäßig verfügt und sie damit veruntreut. Die Staatsanwaltschaft führt mehrere Ermittlungsverfahren. Die Akten der Staatsanwaltschaft hat die Kanzlei zur Einsichtnahme angefordert. Zu prüfen wird auch sein, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder gegen die finanzierende Bank bestehen. Viele der Gesellschafter wurden z.B. durch ihren Vermittler nicht darauf hingewiesen, dass die Rechtsform der OHG eine persönliche und unbeschränkte Haftung bedeutet und eine solche Beteiligung stets als unternehmerisch und damit riskant anzusehen ist. Bezüglich der finanzierenden Bank und zur Beurteilung derer Verantwortlichkeit müssen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft eingesehen werden. Einige Anleger haben sich auch erkundigt, ob die Beteiligungen widerrufen werden können. Hierzu ist allerdings Voraussetzung, dass bei Abschluss der Beteiligung eine so genannte Haustürsituation vorlag und zudem die Beteiligung an der Gesellschaft und der Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Problematisch ist zudem, dass die Anleger die Steuervorteile in Anspruch genommen haben, was einer Rückabwicklung im Wege stehen könnte. Falls seitens des Vermittlers eine unzureichende Aufklärung über die Risiken erfolgte, kann dieses Verschulden der Bank entgegengehalten werden, wenn der Vertrieb auch bei der Anbahnung des Darlehensvertrags Erfüllungsgehilfe der Bank war.

Die "Handel in Teltow OHG" hat ein Sanierungskonzept erstellt, verbunden mit einer Enthaftung gegenüber der Berlin Hyp im Falle freiwilliger Nachschusszahlungen. Die Zahlung von Nachschüssen und der Beitritt zur Sanierungs KG bedeutet allerdings keine Enthaftung gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreffend die Luckenwalde OHG. Ratsam ist auf jeden Fall, der Anrechnung der Nachschusszahlung auf ein Auseinandersetzungsguthaben im Falle einer Kündigung zuzustimmen.

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