MBP I, MBP II, MBP NY 121

Auch der Münchner Medienfondsanbieter MBP war ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten: Gegen den Initiator R. M., der mit seinen Filmfonds MBP I, MBP II und MBP NY 121 in den letzten Jahren insgesamt etwa 109 Mio. € von knapp 2000 Anlegern eingeworben hatte, und gegen zwei Mitarbeiter des Mittelverwendungskontrolleurs, einem renommierten, international tätigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen, wurde wegen des Verdachts der Untreue u. a. ermittelt. Herr M. wurde 17.07.2009 wegen Untreue zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, das Strafverfahren gegen die Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens wurde nur nach Auflagenzahlung im Jahr 2010 eingestellt. Durch Akteneinsichten bei der Geschäftsführung der Fonds und der Staatsanwaltschaft München I konnte unsere Kanzlei in Erfahrung bringen, dass die als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spätestens ab Oktober 2000 Anlegergelder regelmäßig freigegeben hat, obwohl die Geschäftsführung nicht die vertraglich vorgesehenen vertraglichen Sicherheiten vollständig vorlegen konnte. Wir sehen ausreichende Ansatzpunkte, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur geltend zu machen und haben bereits für eine Vielzahl unserer Mandanten Klage gegen dieses Unternehmen eingereicht. Da bezüglich der Schadenersatzansprüche Verjährung droht, sollten sich betroffene Anleger umgehend anwaltlich beraten lassen.
Über das Vermögen des Fonds MBP II wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet, auch bei den beiden anderen Fonds können die Anleger keine erheblichen Rückflüsse mehr erwarten.

Vgl. auch Süddeutsche Zeitung vom 19./20.11.2005, S. 36, sowie "Der Spiegel" 43/2005, S. 66 ff. 

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..."

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