Hannover Leasing

Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG hat zahlreiche Filmfonds aufgelegt, die von der Entscheidung der bayerischen Finanzverwaltung betroffen sind, die steuerliche Konzeption rückwirkend abzuerkennen. Die Finanzverwaltung ist der Ansicht, dass die im letzten Jahr der Fondslaufzeit zu zahlenden Garantien als Vermögenswert zu aktivieren sind. Zahlreiche Anleger haben sich an die Kanzlei mit dem Auftrag gewandt, Schadensersatzansprüche gegen Berater, Banken und Prospektherausgeber zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen. 
Die Fondsgesellschaften führen eine Abstimmung durch, wonach auf Kosten der Fondsgesellschaft Einsprüche gegen die zu erwartenden Steuerbescheide eingelegt und Klagen zum Finanzgericht erhoben werden sollen. Viele Anleger stellen sich die Frage, ob diese Klagen von denselben Kanzleien geführt werden, die die Fehler bei der Gestaltung der Prospekte gemacht haben.

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

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