SWAPS

Strukturierte Zinssatz- und Währungsswaps
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 22.03.2011 (Az: XI ZR 33/10) haben verschiedene Instanzgerichte die Schadensersatzforderungen der Anleger gegen die beratenden Banken zugesprochen. Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urt. v.12.09.2011, Az: 34 O 26336/10) ist auch die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG im Rahmen von Cross-Currency-Swapgeschäften nicht anwendbar. Geschädigte Anleger sollten mithin in jedem Fall ihre Ansprüche prüfen lassen.

KanzleiMattil

Contact

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Diesel-Abgasskandal: Beliebte Volvo-Modelle betroffen? | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.