Ostcom Holding AG/Unia Holding AG/Freiherr von Lepel

Peter Max Freiherr von Lepel wurde vom Bonner Landgericht zu 8 1/2 Jahren Freiheitsstrafe wegen Betruges verurteilt. In die Strafe wurde die bereits vom Landgericht Augsburg verhängte Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit den Clean Concept Gesellschaften miteinbezogen. Von Lepel und seine Ehefrau haben etwa 4.000 Anleger um rund 50 Mio. € betrogen.

KanzleiMattil

Contact

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung