MPC Global Equity

Die Kanzlei ist der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhafte Aussagen enthält. Darin wurde behauptet, dass das Management erst verdient, wenn die Anleger ihr vollständiges Kapital nebst Verzinsung zurückerhalten haben. In Wahrheit hat sich das Management eine „Vergütung“ entnommen, die aus dem Kommanditkapital und nicht etwa ergebnisabhängig berechnet wurde. Die Kanzlei hat Klagen gegen u. a. die Global Vision AG bei dem Landgericht Hamburg eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat die Klagen als unbegründet abgewiesen. Die Berufungen bei dem OLG Hamburg waren nicht erfolgreich.

Die Anleger wurden nicht hinreichend über die Provisionen der Vermittler/Berater aufgeklärt. Gegenüber beratenden Banken haben wir Schadensersatzansprüche wegen unzureichender Aufklärung über die Provisionen (sogenannte Kickbacks) eingereicht. Unsere Kanzlei konnte insofern schon mehrfach Vergleiche mit beratenden Banken erzielen.

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