IBB GmbH/Trade Direct GmbH

Die Hauptverantwortlichen der IBB/Trade Direct wurden im Februar 2000 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass allein im Zeitraum von April 1997 bis 1998 mehr als 17 Mio. Mark nicht an der Börse platziert, sondern unterschlagen wurden.

Anleger sollten darauf achten, ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen geltend zu machen, da die Ansprüche einer Verjährung unterliegen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bezüglich der IBB GmbH den Entschädigungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) festgestellt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hält Formulare bereit, um die Ansprüche anzumelden. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn der IBB GmbH bzw. deren Verantwortlichen die Veruntreuung der Kundengelder nachgewiesen werden kann. Im Falle der Nichtplatzierung an der Börse steht dies außer Frage, im Falle der Ausplünderung des Kontos mittels exzessiver Kommissionen (Churning) muss argumentiert werden, dass es sich ebenfalls um einen Fall der Untreue handelt (kmi spezial Nr. 21/00).

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