F.I.C.C. Inc.
Die BaFin hat der F.I.C.C. bzw. dem Inhaber König das Betreiben der Geschäfte verboten und die Rückabwicklung angeordnet.
Herr König bot Anlegern unter dem Namen der Firma F.I.C.C., Florida, den Abschluss von Investmentverträgen an. Die Rückzahlung des Anlagekapitals, so wurde behauptet, sei in voller Höhe gesichert.
Herr König hätte hierfür eine Erlaubnis der BaFin für das Einlagengeschäft (Bankgeschäft) benötigt, die ihm aber nicht vorliegt. Jetzt ist er verpflichtet, die Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Anleger sollten sich an die Kanzlei Mattil wenden, falls sie ihr Geld noch nicht zurückerhalten haben

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