EACC

Wir vertreten zahlreiche Anleger und haben rechtskräftige Urteile gegen Arbel und Berkun erwirkt. Wir haben mittlerweile in Erfahrung gebracht, dass in den USA ein hoher Geldbetrag beschlagnahmt wurde, der den Geschädigten zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Beschlagnahme beruht allerdings nicht auf Taten im Zusammenhang mit EACC, sondern anderen Wertpapierbetrügereien. Dennoch wollen wir versuchen, eine Auszahlung auch an die EACC-Anleger zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben wir entsprechende Anträge gestellt und können die Forderungen mittels der rechtskräftigen Gerichtsurteile belegen. Wir gehen davon aus, dass Anleger, die nicht über einen Titel (Gerichtsurteil) verfügen, wenig bis keine Aussicht auf entsprechende Auszahlungen in den USA haben. Zu berücksichtigen ist auch, dass von dem beschlagnahmten Geld nur ein kleiner Betrag für die EACC-Anleger zur Verfügung stehen wird.

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