Deutsche Oel & Gas S.A.
Erwerber von Aktien der in Luxemburg ansässigen Gesellschaft wurden mit einer Verkaufsoption geködert, die sie gegenüber der Deutsche Oel & Gas KG geltend machen könnten. Nach den Vertragsunterlagen wurde den Erwerbern der Aktien eine Option eingeräumt, die Aktien zu einem festgelegten Kaufpreis an die Deutsche Oel & Gas KG (DOG AG) zu verkaufen. Diese Gesellschaft ist jedoch offenbar vermögenslos und behauptet gegenüber einem von der Kanzlei MATTIL vertretenen Anleger, dass sie die Forderung nicht erfüllen könne. Die DOG AG beruft sich auf eine Klausel, wonach ein qualifizierter Nachrang bestehe. Die Kanzlei MATTIL geht davon aus, dass der Prospekt insofern unrichtig ist, als dort nicht klar darauf hingewiesen wurde, dass die Verkaufsoption im Grunde unerfüllbar und damit wertlos ist. Die Kanzlei MATTIL macht für Anleger Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und anderen Anspruchsgrundlagen gegen die DOG AG, die Deutsche Oel & Gas S.A. und deren Beherrscher und Inhaber geltend.
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