Container

Viele Anleger haben sogenannte Container als Direktinvestments erworben. Die bekanntesten Anbieter sind P&R, Buss Capital, Solvium und einige weitere. 

Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds wird jeder Investor selbst Eigentümer und Vermieter seiner Container. Die Anbieter dieser Containermodelle haben in der Vergangenheit die Prospektfreiheit in Anspruch genommen, gerade weil sie keine Fonds oder andere kollektive Anlageformen angeboten haben. Seit spätestens 01.01.2017 müssen auch diese Anbieter einen Prospekt nach dem VermAnlG erstellen und bei der BaFin einreichen.

Entgegen den klaren vertraglichen Vereinbarungen hat z.B. die Firma Magellan Maritime Services GmbH alle Mieteinnahmen in eine Kasse fließen lassen, also auch mit ihren eigenen Geschäften vermischt. Die Magellan Maritime Services GmbH hat 2016 Insolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter beansprucht die den Eigentümern zustehenden Mieten für die Insolvenzmasse. Obwohl die Anleger eigentlich Anspruch auf direkte Auszahlung der eingehenden Mieten haben, müssen sie nun als Gläubiger eines Insolvenzverfahrens ihre Forderung zur Tabelle anmelden und am Ende des Insolvenzverfahrens um eine Quote bangen. Dies ist nicht der Sinn eines Direktinvestments! In einem von dem Insolvenzverwalter eingeholten Gutachten kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass dem Insolvenzverwalter bezüglich der Mieten ein Anfechtungsrecht ab Insolvenzantrag zusteht. In dem Insolvenzverfahren Magellan wurde Rechtsanwalt Mattil in den Gläubigerausschuss gewählt.

Die Kanzlei Mattil prüft für Sie die eingegangenen Verträge und vertritt Sie bei der Durchsetzung von Forderungen, z.B. in der Insolvenz Magellan.

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