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Die Staatsanwaltschaft hat Vermögenswerte gepfändet. Eine Verteilung an die geschädigten Anleger erfolgt nicht automatisch, vielmehr müssen Sie einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel erlangen. In der Zwangsvollstreckung gilt das Prioritätsprinzip (wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Die Kanzlei Mattil ist Ihnen bei der Sicherung Ihrer Ansprüche behilflich.

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