Röbke & Partner GmbH/Schnee GmbH u. a. Lebensversicherungen mit Finanzierung – Eine mehr als dubiose Kapitalanlage

Seit Jahren verkaufen verschiedene Anbieter an tausende deutsche Anleger ein angeblich sicheres Kapitalanlagemodell: Der Anleger erwirbt eine Lebensversicherung – meistens der englischen Clerical Medical – wobei die Einmalprämie durch ein Darlehen finanziert wird. Das Darlehen wird von dem Vermittler mitgeliefert. Zugleich zahlt der Anleger in einen Investmentfonds ein. Das dort angesparte Guthaben soll zur Tilgung des Darlehens bei Fälligkeit dienen. Nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit soll eine hohe Ausschüttung aus der Lebensversicherung erfolgen.
Das Modell birgt jedoch mehrere, ganz erhebliche Risiken, die den Anlegern verschwiegen werden: Die Bank ist nach den Darlehensverträgen berechtigt, jederzeit willkürlich von dem Darlehensnehmer (Anleger) Nachsicherheiten zu verlangen, wenn sich die "Risikoeinschätzung ändert". So ist dies in der Vergangenheit oft geschehen: Die Bank verlangt Nachsicherheiten von dem Kunden mit der Begründung, der aktuelle Wert der Lebensversicherung decke nicht mehr die Höhe des Darlehens. Zu solchen Nachsicherheiten sind die Betroffenen meist nicht in der Lage, sodass die Kreditkündigung folgt. Die Kapitalanlage bricht in sich zusammen. 

Der zweite Haken: Das angesparte Investmentvermögen reicht bei Weitem nicht aus, um das Darlehen zu tilgen. Die Differenz muss der Kunde selbst tragen, was in den Vertragsunterlagen bzw. bei der Beratung ebenfalls untergeht.
Mit einer sicheren Kapitalanlage haben diese Angebote nichts zu tun. Etliche Anbieter quer durch die Republik haben diese, in Varianten auftretenden Angebote verkauft. Die unerfahrenen Kleinanleger werden mit der Einzahlung in eine Lebensversicherung geblendet, wobei sie übersehen, dass sie in der Haftung aus dem Darlehen stehen, wenn der wirtschaftliche Verlauf ungünstig ist. Lebensversicherung und Bank tragen kein Risiko. Anleger sollten ihre Verträge überprüfen und gegebenenfalls Ansprüche sichern, bevor das böse Erwachen kommt. Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche unterliegen einer Verjährung, nach deren Eintritt der Anleger rechtlos ist.

Siehe auch Schnee-Gruppe.

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