Sberbank Europe AG - Einlegerentschädigung
Am 2.3.2022 hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) auf Anweisung der europäischen Zentralbank (EZB) der Sberbank Europe AG den Betrieb untersagt. Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hatten zu viele Kunden in den vergangenen Tagen zu viele Barmittel abgezogen, sodass es bei dem Kreditinstitut zur Liquiditätskrise kam. Die Sberbank Europe AG ist eine Tochter der mehrheitlich staatlichen russischen Sberbank.
Durch das behördlich angeordnete Aus wurde in Österreich der Einlagensicherungsfall ausgelöst. Den Kunden der Bank, die nicht mehr auf ihre Gelder zugreifen können, erstattet die Einlagensicherung Austria (ESA) bis zu 100.000 €. In einzelnen Ausnahmefällen (etwa wenn größere Geldbeträge aus einem kürzlich erfolgten Immobilienverkauf oder einer Abfindung auf dem Konto liegen) können auch bis zu 500.000 € pro Person erstattet werden. Hierbei handelt es sich um einen EU-weiten Standard.
Betroffen sind rund 35.000 Kunden mit rund 1 Milliarde €. Davon fallen fast 913 Millionen € unter die Einlagensicherung. Hierbei soll es sich fast ausschließlich um Privatkunden aus Deutschland handeln. In Deutschland firmierte die Wiener Sberbank Europe mit einer Niederlassung als Sberbank Direkt.
In Deutschland wird die Erstattung der Einlegerentschädigung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgewickelt, die auf Rechnung der österreichischen ESA tätig wird. In Österreich sind nur rund 120 österreichische Einleger betroffen, hierbei handelt es sich ausschließlich um Firmenkunden. Für diese wird die ESA das Entschädigungsverfahren direkt abwickeln.
Die Sberbank steht zu 100 % im Eigentum der Sberbank of Russia, die mehrheitlich dem russischen Staat gehört. Mit relativ attraktiven Zinssätzen auf Tagesgeld und Festgeld hatte die Sberbank in den vergangenen Jahren auch um deutsche Sparer geworben.
In der Europäischen Union sind grundsätzlich alle Einlagen bis 100.000 € pro Kunde und Bank gesichert.
Mattil & Kollegen berät und vertritt betroffene Bankkunden der Sberbank bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Bitte wenden Sie sich hierzu an:
Katja Fohrer (fohrer@mattil.de)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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