AIF Bank/Sächsischer Wirtschaftsdienst Dr. Hering

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt Ermittlungen gegen Dr. Hering und weitere Verantwortliche. Eine Anlage der Kundengelder ist nicht nachgewiesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bereits im Juni 2002 dem sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering die Erlaubnis zur Anlagevermittlung entzogen. Haftungsansprüche können auch gegenüber dem jeweiligen Vermittler geltend gemacht werden. Bereits aus den Unterlagen war erkennbar, dass es sich um ein Nonsensangebot handelt. Die AIF Bank mit Sitz in "Commonwealth of Dominica" verfügte nicht einmal über eine Banklizenz. Ein Vermittler ist aber verpflichtet, eine Kapitalanlage zu überprüfen und Hintergründe zu recherchieren. Eine solche Recherche hätte zu dem Ergebnis "Ablage" führen müssen.

Mittlerweile wurden die Hauptverantwortlichen von der Staatsanwaltschaft Dresden in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft hat zudem Vermögenswerte in mehrfacher Millionenhöhe beschlagnahmt. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche Arreste zur Pfändung des vorhandenen Vermögens erwirkt.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat Vermögenswerte des Herrn Hoischen in der Schweiz ausfindig gemacht und dort mit Arrestbefehlen gepfändet. Das Konkursamt bzw. Betreibungsamt hat die gepfändeten Beträge inzwischen zugunsten unserer Mandanten ausbezahlt.

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