Volkswagen AG (WKN 77403)

Eckdaten:

Im Dieselmotor mit der Typbezeichnung EA 189 setzt VW eine Software ein, die den Ausstoß schädlicher Abgase (Stickoxide und CO2) auf dem Prüfstand reduziert. Im normalen Straßenbetrieb ist der Abgasausstoß deutlich höher und überschreitet die erlaubten Grenzwerte.

  • 18.09.2015: US- Umweltamt EPA teilt mit, dass VW eine Software zur Manipulation der Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen eingesetzt habe
  • 20.09.2015: VW räumt Abgas- Manipulationen in den USA ein
  • 23.09.2015: VW- Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn tritt zurück
  • 28.09.2015: Staatsanwaltschaft Braunschweig nimmt Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges auf
  • 15.10.2015: Kraftfahrtbundesamt ordnet Rückruf an
  • 28.10.2015: Quartalsverlust VW 1,7 Mrd. € im dritten Quartal 2015
  • 09.11.2015: VW bietet US- Kunden Entschädigung in Höhe von umgerechnet bis zu 1.150 € an 19.11.2015: keine finanzielle Entschädigung in Deutschland geplant 
  • 25.11.2015: VW stellt Nachbesserungsplan für Deutschland vor
  • 04.01.2016: Klage des US- Justizministeriums gegen Volkswagen wegen Verstoßes gegen das Luftreinheitsgesetz
  • 12.01.2016: VW-Rückrufplan wird in den USA nicht genehmigt
  • (...)

Schadensersatzanspruch für Aktionäre:

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz steht Inhabern von VW-Aktien ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG zu. Hintergrund ist, dass die Volkwagen AG bzw. deren Vorstand die Aktionäre zu spät über die Software-Manipulationen am Dieselmotor EA189 informiert hat. Die öffentliche Information der Volkswagen AG am 18.09.2015 führte zu einem dramatischen Kurssturz. Dieser Kurssturz beläuft sich bei der VW-Vorzugsaktie im Vergleich der Werte am 18.09. und 22.09.2015 auf EUR 61,80 pro Aktie. Diesen Betrag bezeichnet man im Rahmen des Schadensersatzanspruches nach dem Wertpapierhandelsgesetz als Kursdifferenzschaden, den derjenige Aktionär, der die Aktien nicht veräußern will, von der AG ersetzt verlangen kann.

Daneben bestehen auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG und deren Entscheidungsträger nach den deutschen Deliktsnormen (§ 826 und § 823 Abs. 2 BGB). Entsprechend einer Entscheidung des Landgerichts Hildesheim vom 17.01.2017 bzgl. einer Schadensersatzklage eines Skoda- Eigentümers ist der Vorsatz bei einem derart verwerflichen Verhalten zu vermuten. Der Vorsatz der maßgeblichen Entscheidungsträger - Martin Winterkorn (ehemaliger Vorstandsvorsitzender), Hans-Dieter Pötsch (ehemaliger VW-Finanzchef, neuerdings Aufsichtsratsvorsitzender) und auch Herbert Diess (VW-Markenvorstand) – kann aufgrund der Ermittlungsergebnisse insbesondere der US-amerikanischen Behörden, die bereits bekannt wurden, auch konkret dargelegt werden.

Fristen:

Für diejenigen Aktionäre, die den Wertpapierkauf vor dem 10.07.2015 getätigt haben, lief hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs nach dem Wertpapierhandelsgesetz eine sehr kurze, einjährige, Verjährungsfrist. Diese Frist begann mit der Medienberichterstattung über die Software-Manipulationen am 18.09.2015 und lief am 18.09.2016 ab. Wer im Zeitraum zwischen dem 10.07.2015 und 17.09.2015 Aktien erworben hat, für den gilt die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit Ablauf des Jahres 2015 begann. .

Der Schadensersatzanspruch aufgrund der Deliktsnormen des BGB verjährt ebenfalls nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.

Kapitalanlegermusterverfahren:

Das Landgericht Braunschweig hat einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat am 08.03.2017 den Musterkläger bestimmt. Nun können die Ansprüche der einzelnen Aktionäre in diesem Verfahren über einen Rechtsanwalt angemeldet werden. Das Oberlandesgericht Braunschweig wird im KapMuG- Verfahren einheitlich über die Anspruchsvoraussetzungen der Aktionäre gegen die Volkswagen AG entscheiden.

Die Kanzlei Mattil hat Schadensersatzklagen gegen die Volkswagen AG eingereicht und vertritt Musterverfahrens- Beteiligte. Die Kanzlei Mattil ist seit mehr als 20 Jahren auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert. Hauptsächlich werden Ansprüche von geschädigten Kleinanlegern gegen Banken, Emittenten, Fonds- Treuhänder etc. geltend gemacht. Mit Masseverfahren und der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Bündelung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher kennen wir uns aus. Wir haben als erste Kanzlei erfolgreich ein Kapitalanlegermusterverfahren durchgeführt (OLG München, 30.12.2011, KAP 1/07).

Weitere Informationen erhalten Sie gerne von RAin Nicola

nicola@mattil.de

Telefon: 089/242938-0

Fax: 089/242938-25

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