LBB/IBV Fonds

Die Fonds der Landesbank Berlin waren mit Garantien versehen, die den Anlegern vermeintlich Sicherheit Ihrer Kapitalanlage boten. Die Entwicklung der jüngeren Zeit ergaben jedoch, dass die Garantien nicht vertrags- und prospektgemäß erfüllt worden sind. Den Anlegern wird erst jetzt bewusst, dass es sich um unternehmerische Beteiligungen handelt, die zu einem Totalverlust führen können. 
Anleger sollten eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen, da gewisse Ansprüche am 31.12.2004 verjähren können. Für die Fonds wurden allerdings Sonderprüfungen vorgenommen, mit deren Erhalt gegebenenfalls erst die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Kenntnis vorliegt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Anleger, die anlässlich des Fondsbeitritts getäuscht wurden, die Schadensersatzansprüche der finanzierenden Bank entgegenhalten und die Rückzahlung des Kredits verweigern.

Die Kanzlei empfiehlt jedem Anleger, sich gegebenenfalls individuell beraten zu lassen, da wegen der Verlustzuweisungen und Ausschüttungen eine persönliche Schadensberechnung erfolgen sollte. Die pauschale Behauptung einer Verjährung aller Ansprüche zum 31.12.2004 ist nicht richtig.

Der Kanzlei liegen nun die Sonderprüfungsberichte der verschiedenen LBB- und IBV-Fonds vor. Die Kavnzlei verfügt damit über ausreichend Material, um die Klagen gegen die diversen Beteiligten begründen zu können.

KanzleiMattil

Contact Person

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung