IVG EuroSelect 14 GmbH & Co. KG (The Gherkin)

Die Anleger der IVG EuroSelect 14 GmbH & Co. KG mussten mit aktuellem Rundschreiben erfahren, dass die Fondsgeschäftsführung mit den Anlegergeldern Swap-Geschäfte getätigt hat, aus denen Verluste von über 90 Mio. GBP resultieren! Dass die Anleger mit der Beteiligung an diesem Immobilienfonds eine hochspekulative Kapitalanlage eingehen würden, wussten sie nicht. Dies ergibt sich auch nicht aus dem Verkaufsprospekt. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen will sich die Fondsgeschäftsführung nun die Tätigung derartiger Swap-Geschäfte absegnen lassen, indem sie die ursprünglich auf CHF getätigten Swap-Geschäfte in GBP Swap-Vereinbarungen umstellen will. Anleger sollten diesem Vorhaben keinesfalls zustimmen. Stattdessen bestehen nach Ansicht der Kanzlei Mattil & Kollegen Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter und den Treuhänder der Fondsgesellschaft, da der Prospekt insoweit grob fehlerhaft ist. Anleger sollten sich zeitnah an einen auf Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Diese unterliegen einer kurzen Verjährung. Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Katja Fohrer, fohrer@mattil.de

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