Falk Gruppe

Am 02.03.2005 fand die Gesellschafterversammlung für 25 Falk Immobilienfonds statt. Im Vorfeld der Versammlung wurden die Anleger darüber informiert, dass sie im Falle der Ablehnung des angeblichen Sanierungskonzeptes für die Schulden persönlich haften würden! Diese Behauptung ist absolut falsch. Die Firma Falk und auch der Treuhänder haben zwischenzeitlich bestätigt, dass es keine automatische Umwandlung der KG in eine OHG mit der persönlichen Haftung gibt. Die Anleger haben bei der Versammlung nicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber Herrn Falk, dem Management, dem Treuhänder u. a. Personen verzichtet. 

Insbesondere beim Falk Fonds 80 besteht eine Sondersituation: Dort wurde im Prospekt vom August 2004 eine so genannte Platzierungsgarantie abgegeben. Das bedeutet, dass die Mietgarantin dafür garantiert, das Fondsvolumen (90 Mio. €) einzubezahlen, wenn sich nicht entsprechend viele Anleger beteiligen. Dieser Garantiefall ist eingetreten, da nur 45 Mio. € eingeworben werden konnten. Die Mietgarantin kann nun aber nicht bezahlen. Die offensichtlich bereits bei Fondskonzeption vermögenslose Mietgarantin hat für diese wertlose Garantie eine Gebühr in Höhe von 1 Mio. € erhalten! Die Falk Gruppe hat eine "Komplementärvergütung" in Höhe von ca. 8 Mio. € kassiert, die Steuerberater fast 3 Mio. € (!), obwohl der Fonds nur etwa die Hälfte des konzeptionierten Volumens einwerben konnte.

Die Banken haben das Sanierungskonzept der Sanierungsberater der Falk Gruppe offenbar abgelehnt. Alle vier Gesellschaften der Falk Gruppe haben Insolvenz angemeldet. Nicht die Immobilienfonds selbst sind deswegen insolvent, sondern nur deren jeweiliger Komplementär. Einige Fonds sind vielleicht zu retten, andere haben eine erhebliche Unterdeckung. Jeder Fonds muss gesondert geprüft und beurteilt werden.

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