DCSF 64 (DCSF Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co. Objekt Central Park KG

Die Fondsgeschäftsführung teilte den Anlegern im April 2012 mit, dass eine Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft nur noch abgewendet werden kann, wenn die Anleger einer mit den finanzierenden Banken abgeschlossenen „Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung“ zustimmen und außerdem akzeptieren, dass sie 60 % der erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen sollen. Eine Anschlussfinanzierung sei nicht möglich. Die Banken befürchten, dass die Mieterin, die Deutsche Bank AG, von ihrem Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 12 Mietjahren mit Wirkung für das Jahr 2015 Gebrauch machen will. In Folge der schwierigen Anschlussvermietung drohen unter Umständen längere Leerstände. Anfang 2012 mussten die Anleger außerdem erfahren, dass die darlehensgebenden Banken die auf dem Konto der Fondsgesellschaft vorhandene und an die Banken verpfändete Liquidität in Höhe von 11 Mio. € vereinnahmt hatten. Die Banken verlangen nun eine weitere Sondertilgung von ca. 20 Mio. €. Durch die „Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung“ soll nach Ansicht der Fondsgeschäftsführung die Insolvenz der Fondsgesellschaft verhindert werden und sodann die Fondsimmobilie bestmöglich veräußert werden. Der ermittelte Wert der Fondsimmobilie betrage etwa 90 Mio. €. Die Darlehensverbindlichkeiten sollen sich etwa auf 80 Mio. € belaufen sowie 20 Mio. € an Verbindlichkeiten scheinen aus einem Zinssicherungsgeschäft des Fonds zu resultieren. Die Beteiligung war Anlegern überwiegend von renommierten Banken empfohlen worden, meist als sichere Anlage. Die meisten Anleger wurden nicht darüber informiert, dass ein Großteil der prognostizierten Ausschüttungen tatsächlich eine Einlagenrückgewähr darstellt und insoweit von Anfang an rückforderbar war. Anleger, die von ihrer Bank nicht über deren Provisionsinteresse und über die Höhe der von der Bank vereinnahmten Vertriebsprovisionen informiert wurden, sollten durch einen Rechtsanwalt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, u.a. aus fehlerhafter Anlageberatung, überprüfen lassen.

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