db Kompass Life Fonds I und II

Die db Kompass Life Fonds I und II  wurden von einer Großbank aufgelegt und v. a. in den Jahren 2004 und 2005 an Anleger verkauft. Diese investierten in die Fonds für den Kauf von US-Lebensversicherungen hunderte Millionen Euro. Nach dem Ableben der ursprünglichen Inhaber der Lebensversicherungspolicen sollte das Geld an den Fonds fließen. Den Anlegern drohen nun aber hohe Verluste, da die Fondskalkulation nicht aufgeht. Die Versicherten sterben nicht so, wie dies seitens der Fondsinitiatoren kalkuliert worden war. Zum einen leben viele Versicherte länger als kalkuliert, zum anderen wurde der Aufkauf der Policen aber auch wegen der hohen Nachfrage immer teurer. Darüber hinaus wurden aufgrund einer gesetzlichen Änderung in Deutschland amerikanische Lebensversicherungsfonds erstmals steuerpflichtig. Da die Fondskonstruktion höchst kompliziert ist, waren viele Anleger mit dem über 100-seitigen Verkaufsprospekt überfordert und vertrauten auf ihren Bankberater. Die Berater hatten offensichtlich vor allem die eigene Provision vor Augen, als sie Anlegern den Fonds als „sichere Anlage“ verkauften. Die Großbank hat eine Vermittlungsprovision in Höhe von 9,5 % erhalten. Anleger, denen das Produkt als risikolos verkauft wurde, sollten dringend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Bank  überprüfen lassen. Die beratende Bank kann sich auch nicht auf einen etwaigen Verkaufsprospekt hinausreden, wenn dieser erst am Tag der Unterschriftsleistung oder gar erst danach übergeben wurde. Nach Rechtsprechung des BGH ist es erforderlich, dass ein Anleger den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor der Zeichnung erhält, dass er ihn in Ruhe durchsehen kann. Zudem hätten die Anleger von ihrem Anlageberater im Beratungsgespräch über die an die Bank fließenden Vertriebsprovisionen in Höhe von 9,5 % informiert werden müssen (wir haben bereits für zahlreiche Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 Schadensersatz gegen die beratende Bank erstritten, da diese den Anlegern ebenfalls die tatsächliche Provisionshöhe verschwiegen hat). Darüber hinaus prüfen wir Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte, insbesondere z. B. wegen einer möglichen Nichtoffenlegung von Verflechtungen mit beteiligten Vertragspartnern. Da Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung bereits nach drei Jahren ab Kenntnis der Falschberatung verjähren und die prospektierten Ausschüttungen bereits über zwei Jahre ausgeblieben sind, sollten Anleger der Kompass Life Fonds I und II dringend anwaltlichen Rat einholen. Die Deutsche Bank hat jetzt flächendeckend ein Vergleichsangebot von 80 % der Zeichnungssumme unterbreitet. Wir geben Ihnen gerne unverbindlich eine Ersteinschätzung, wenn Sie uns Ihre Beteiligungsunterlagen zusenden. Gerne können Sie auch direkt Kontakt zu Rechtsanwältin Katja Fohrer aufnehmen: fohrer@mattil.de

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