Swiss Select

Die Firma Swiss Select Asset Management AG bot Anlegern ein Anlageprodukt über verschiedene Liechtensteiner Lebensversicherungen an. Zusätzlich zu dem zu leistenden Eigenkapital wurde eine Finanzierung einer Liechtensteiner Bank gewährt, um den Anlagebetrag zu erhöhen. Die Prämie sollte in das X1 Zertifikat der Barclays Bank fließen. Der Prospekt versprach eine Kapitalgarantie in Höhe von 105 %. Die Lebensversicherung wurde zur „Altersvorsorge“ angeboten. 

Das Ergebnis: Die Anleger stehen vor einem Totalverlust, die Liechtensteiner Banken klagen die gekündigten Kredite in Deutschland ein. Nach Ansicht der Kanzlei Mattil bestehen gegen die Lebensversicherung, die finanzierende Bank, die Swiss Select und weitere Beteiligte Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung. Die wertpapiergebundene Lebensversicherung war zur Anlage als Altersversorgung nicht geeignet. Vielmehr handelt es sich um ein hochspekulatives Anlagemodell. Die Kanzlei Mattil vertritt bereits Anleger vor deutschen Gerichten und bestreitet die Anwendung Liechtensteiner Rechts. Zugunsten der Anleger muss deutsches Verbraucherschutzrecht zur Anwendung kommen.

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