Quantum Leben AG

Die Versicherungsgesellschaft aus Liechtenstein bot sogenannte fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen an. Die Policen tragen die Namen Select Investment Bond bzw. Select Income Bond (bei Abschlüssen bis Mitte 2008) und werden abgekürzt mit SIB.

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen bilden die Wertentwicklung eines oder mehrerer Fonds ab, in die das Versicherungsinstitut die Prämie investiert. Als Fonds standen u.a. folgende zur Auswahl:

ARGYLE:

  • Class S – Argyle Principal Protected Private Client 5 Yr. High Yield Monthly Pay Notes SP – EUR (Angebotszeitraum 2008 bis Ende 2011),
  • Class II - Argyle Principal Protected Private Client 5 Yr. Managed Receivables Monthly Pay Notes SP – EUR (Angebotszeitraum 2012 bis Mitte 2013)
  • AXIOM: AXIOM Legal Financing Fund SP (Angebotszeitraum Juli 2011 bis 2012)
  • AVENTOR: Aventor Fund EUR Class A- LFP1 SICAV-SIF S.A. (Angebotszeitraum Mitte 2013 bis 2016)

Die ARGYLE und AVENTOR Fonds sollten durch sogenanntes Factoring (Forderungskauf), der AXIOM Fonds durch Prozessfinanzierungsverträge Gewinne erwirtschaften.

Die ARGYLE Fondsklasse S hatte bereits im Jahre 2012 erste Schwierigkeiten, die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen zu erwirtschaften, da einer der Kreditberater liquidiert werden musste. Die Ausschüttungen wurden nach einer kurzen Pause wieder aufgenommen, um dann Anfang 2014 ganz auszubleiben. Zu diesem Zeitpunkt bot die Quantum Leben AG den Anlegern einen Tausch in den sogenannten Argyle Recovery Class – Fonds (kurz ARC) an. Am Ausbleiben der Ausschüttungen änderte dies leider nichts. Seit Mitte 2016 informiert die Quantum Leben AG die betroffenen Versicherungsnehmer darüber, dass der bzw. die gesamten ARGYLE- Fonds liquidiert werden.
Bei ARGYLE Class II kamen entsprechende Nachrichten erst Anfang des Jahres 2016, die Ausschüttungen blieben ab diesem Zeitpunkt ebenfalls aus.

Versicherungsnehmer mit der Anlagestrategie AXIOM wurden seitens Quantum Leben AG im Jahre 2013 erstmals über den Verdacht des Betruges im Fondsmanagement informiert. Hier laufen Ermittlungsverfahren auf den Cayman Islands sowie in Großbritannien.

Der Fonds AVENTOR schien bis Herbst 2016 gut zu laufen, bis auch hier die Ausschüttungen ausgesetzt wurden und bekannt wurde, dass eine Zielgesellschaft liquidiert werden müsse.

Versicherungsverträge mit diesen Anlagestrategien erwirtschaften mittlerweile keinerlei Ausschüttungen mehr. Die Fonds sind jeweils vom Handel ausgesetzt. Die Quantum Leben AG nimmt keine Kündigungen mehr an.

Welchen aktuellen Wert die Versicherungsverträge haben, teilt die Quantum Leben AG den Kunden bislang nicht mit. Die letzten bekannten Werte beziehen sich – zumindest bei ARGYLE und AXIOM auf den 31.12.2015. Die Ermittlungen der Kanzlei Mattil legen nahe, dass mindestens 45% der jeweils eingezahlten Versicherungsprämie verloren sind. Aufgrund der Erfahrungswerte mit vergleichbaren fondsgebundenen Versicherungen kann ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden. Dies steht im Widerspruch zu dem von der Quantum Leben AG beworbenen Kapitalschutz der Policen. Die Quantum Leben AG bestreitet, für die Versicherungs selbst einen Kapitalschutz erklärt zu haben.

Anleger, die mit ihrem Investment unzufrieden sind und Zweifel an den Erklärungen der Quantum Leben AG haben, können sich an die Kanzlei Mattil wenden. Der vorvertraglich beworbene Kapitalschutz stellt unseres Erachtens eine eigenständige besondere Verpflichtung der Quantum Leben AG dar, der zu erfüllen ist. Die vorvertraglichen Informationen durch die Angebotsunterlagen der Quantum Leben AG waren unseres Erachtens fehlerhaft. Anleger können daher auch Schadensersatz von der Quantum Leben AG fordern. 
Die Kanzlei Mattil hat ein Grundsatzurteil erstritten, wonach Lebensversicherungsgesellschaften aus Liechtenstein in Deutschland verklagt werden können und der deutschen Prospekthaftung unterliegen. In einem von der Kanzlei Mattil geführten Verfahren haben die Gerichte entschieden, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung nicht als Versicherungsgeschäft, sondern als mit einem Versicherungsmantel überdecktes Graumarktprodukt anzusehen ist. Dementsprechend wurde die Liechtensteinische Lebensversicherungsgesellschaft zum vollen Schadensersatz (also Rückzahlung aller geleisteten Prämien) verurteilt. 

Kunden der Quantum Leben AG können sich jederzeit an die Kanzlei Mattil wenden. Ihre Ansprechpartnerin ist RAin Magdalena Nicola (nicola@mattil.de, Tel: 089/242938-0). Wir raten davon ab, sich hinhalten zu lassen, bevor Ansprüche verjähren.

KanzleiMattil

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Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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