Verfassungsbeschwerde – Zertifikate

Frau Hannelore S. erwarb auf Empfehlung ihrer Hausbank Zertifikate u. a. der Lehman Brothers. Über die Risiken wurde sie nicht aufgeklärt – sie hielt die Zertifakte für eine sichere Kapitalanlage. Aufgrund der Insolvenz der Lehman Brothers sind die Papiere wertlos. Frau S. wurde falsch beraten und hat einen Großteil ihrer Ersparnisse verloren. Frau S. ist 68 Jahre alt und Rentnerin.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FmstG) sieht drei Maßnahmen der Bankenstabilisierung vor: die Rekapitalisierung, Gewährung von Bürgschaften/Garantien sowie die sog. Risikoübernahme. Die Risikoübernahme beinhaltet die Möglichkeit der Bankinstitute, ihre "Risikopositionen" (also wertlose oder im Wert gefallene Wertpapiere) an einen Sonderfonds zu verkaufen. Frau S. und 50.000 weitere Lehman-Anleger haben diese Möglichkeit nicht. Sie müssen ihren Verlust selbst tragen.

Nach Ansicht der Kanzlei verstößt das Gesetz, insbesondere § 8 (Risikoübernahme) gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG). Art. 3 GG verlangt, dass der Gesetzgeber vergleichbare Sachverhalte gleich behandelt. Ein Gesetz, das den Gleichheitsgrundsatz verletzt, benötigt eine besondere Rechtfertigung. Diese liegt nach Ansicht der Kanzlei nicht vor. Frau S. möchte genau so behandelt werden wie die Banken: Sie will ihre Risikoposition – wertlose Papiere, die ihre Existenz gefährden – an den Staat verkaufen dürfen.

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