Transparenzrichtlinie

Richtlinie 2004/109/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG.

Die Richtlinie enthält Transparenzanforderungen "für die Veröffentlichung regelmäßiger und laufender Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere bereits zum Handel an einem in einem Mitgliedstaat gelegenen oder dort betriebenen geregelten Markt zugelassen sind" (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie).

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