Time Sharing-Richtlinie
Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien.
Die Richtlinie enthält Mindestregeln über Teilnutzungsrechte an Immobilien, und insbesondere Verpflichtungen des Verkäufers, Informationen über die Vertragsinhalte sowie das Verfahren des Rücktrittsrechts.

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Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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