Standortförderungsgesetz
Die Bundesregierung will den Finanzplatz Deutschland stärken und Privatinvestitionen fördern. Der Referentenentwurf setzt auf bessere Finanzierungsbedingungen für Startups und für Fonds, die in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren. Prospekte für Wertpapiere sollen künftig nur in englischer Sprache herausgegeben werden können. Der Mindestnennwert von Aktien wird von einem Euro auf einen Cent gesenkt. Außerdem will man nicht mehr notwendige Anzeigepflichten streichen (z.B. das Meldewesen für Millionenkredite).
Investmentfonds dürfen künftig unbeschränkt in gewerbliche oder gewerblich geprägte Personengesellschaften investieren.
Kernpunkte:
- Fonds können leichter direkt in Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren.
- Fonds dürfen gewerbliche Venture Capital Fonds finanzieren.
- Aufsichtsrechtliche Prozesse bei der BaFin werden schlanker.
- EU-Recht wird national implementiert.
- Das öffentliche Angebot von Wertpapieren durch die Option einer ausschließlich englischen Fassung gilt dann, wenn der Prospekt bereits in einem anderen Land gebilligt worden ist.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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