Richtlinie zur Anlageberatung

Nach der Richtlinie 2004/39/EG (MIFID) soll künftig auch die bisher erlaubnisfreie Anlageberatung grundsätzlich erlaubnispflichtig sein, sofern es sich um die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen Kleinanlegern und professionellen Kunden. Die Konsequenzen einer Zugehörigkeit der Anlageberatung zum Katalog der Wertpapierdienstleistungen wird dazu führen, dass Anlageberatung betreibende Unternehmen künftig als Wertpapierdienstleister eingeordnet werden und somit die Vorschriften über Insider- und Verhaltensregeln der §§ 31 ff. WpHG beachten müssen. Allerdings können die Mitgliedstaaten die Anlageberatung erlaubnisfrei lassen, wenn die Anlageberater keine Kundengelder annehmen dürfen. In diesem Fall können Berater aber auch den Europäischen Pass nicht in Anspruch nehmen.

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