Reform des Graumarkts

Der Bundestag hat sich endlich des Themas Graumarkt in Deutschland angenommen. Unter den sogenannten Graumarkt fallen alle Produkte, die nicht Finanzinstrumente (Wertpapiere) sind, insbesondere also geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte, u.a.. Nach der Ansicht verschiedener Abgeordneter muss der Graumarkt grundlegend reformiert werden. Am 01.07.2009 führt der Finanzausschuss des Bundestages dazu eine Sachverständigenbefragung durch. Zu den eingeladenen Sachverständigen gehört auch Rechtsanwalt Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, aus München.

Eine weitere Sachverständigenanhörung fand am 01.12.2010 zu dem geplanten Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz statt. Die Gesetzesänderung beinhaltet insbesondere verschärfte Aufsichtspflichten gegenüber Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Stellungnahme der Kanzlei

Eine erneute Sachverständigenanhörung wurde auf den 06.07.2011 angesetzt. Rechtsanwalt Mattil wurde wiederum als Sachverständiger geladen. Die Stellungnahme der Kanzlei Mattil und die Pressemitteilung des Bundestages finden Sie hier:

Stellungnahme der Kanzlei

Pressemitteilung des Bundestages

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

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