Neues zur Zinsbesteuerung

Die EU und die Schweiz haben eine Einigung über die Besteuerung von Zinseinkünften erzielt. Die Schweiz hat sich bereit erklärt, eine Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge einzuführen, wobei das Bankgeheimnis aber gewahrt bleibt.

Das heißt, das deutsche Finanzamt erfährt nicht den Namen eines Kontoinhabers in der Schweiz. Die Schweiz behält sich auch weiterhin vor, Rechtshilfe nur bei Straftaten zu leisten, z. B. bei Geldwäsche und Steuerbetrug. Nicht fällt darunter die Steuerhinterziehung, die in der Schweiz nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird.

Die EG-Länder werden künftig Zinseinkünfte anderer EU-Bürger an das Heimatland melden. Ausnahmen gelten für Österreich, Belgien und Luxemburg, die eine eigene Zinssteuer von zunächst 15 und ab 2010 von 35 % erheben. Die Steuer wird aber anonym an das Heimatland des Bürgers abgeführt, also ohne dessen Namensnennung.

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