Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)
26.02.2015: Erstmals hat das OLG München in einem Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) den Anlegern recht gegeben. Das Gericht stellte eine Reihe von Prospektfehlern fest. Musterentscheid vom 30.12.2011 , AZ : KAP 1/07.
Musterklägervertreter war RAin Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen.
Erstmals hat ein Anleger ein Kapitalanlegermusterverfahren gewonnen. Das OLG München hat in einem Musterverfahren entschieden, dass der Prospekt der Fondsgesellschaft VIP 4 in weiten Teilen fehlerhaft ist (Kap. 1/07).
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