Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)

Das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) tritt am 01.11.2005 in Kraft. Das KapMuG sieht die Einführung von Musterverfahren vor, in dem die Klagen von Anlegern gebündelt werden. Jeder geschädigte Anleger kann, wenn er einen Schadensersatzanspruch wegen falscher Kapitalmarktinformationen gerichtlich geltend macht, die Einleitung eines solchen Verfahrens beantragen. Der Antrag wird vom Gericht (Landgericht am Sitz des Unternehmens) in einem neuen Klageregister im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Werde mehr als 10 identische Feststellungsanträge in verschiedenen Rechtsstreiten zur Klärung der selben Rechtsfrage erhoben, holt das Prozessgericht beim übergeordneten OLG einen Musterentscheid ein. Während der Anhängigkeit des Musterverfahrens beim OLG werden die Rechtsstreite der geschädigten Kapitalanleger ausgesetzt. Das OLG bestimmt einen Kläger von Amts wegen zum Musterkläger, alle übrigen Kläger werden zu dem Verfahren beigeladen, sodass der Anspruch auf rechtliches Gehör gesichert ist.

Der rechtskräftige Musterentscheid bindet den Musterkläger, den Musterbeklagten sowie die übrigen Kläger aufgrund ihrer Beiladung. Die anfallenden Kosten werden später im Verhältnis der geltend gemachten Forderungen auf die einzelnen Prozessverfahren verteilt (siehe auch Kapitalmarkt intern "Special" vom 01.09.2005).

Das Musterverfahren hat einen großen Haken: Jeder Anleger muss, um eine Verjährung von Ansprüchen zu hemmen, eine Klage bei Gericht einreichen. Anlass des Musterverfahrensgesetzes waren u. a. die etwa 15.000 Klagen von Telekom-Aktionären, die im Frühjahr 2003 eingereicht wurden. Wenn vor zwei Jahren das Musterverfahrensgesetz bereits in Kraft gewesen wäre, hätten trotzdem 15.000 Klagen eingereicht werden müssen, da die Ansprüche sonst verjährt wären! Der Gesetzgeber hätte das Problem solcher Massenverfahren viel besser durch eine Abschaffung der sechsmonatigen Verjährungsfrist lösen können. In diesem Fall hätten die Anleger den Ausgang erster Verfahren entspannt abwarten können.

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