Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität wurden die Kreditinstitute 2003 verpflichtet, bei der BaFin eine Kontoevidenzzentrale einzurichten, die den Strafverfolgungsbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten ohne Wissen des Bankkunden und der Bank ermöglicht. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" wurde der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Ab 01.04.2005 dürfen neben den Strafverfolgungsbehörden auch folgende Behörden auf die Daten der Kontoevidenzzentrale zugreifen: Finanzamt, Sozialamt, Wohngeldstelle, Bundesagentur für Arbeit, BAFöG-Amt. Diese Behörden können also die Kontostammdaten jeder Person in Deutschland abfragen: Konto- bzw. Depotnummer, Name des Kontoinhabers und Geburtsdatum, Bevollmächtigte, Kontoeröffnung und -auflösung. Das aufgelöste Konto kann noch drei Jahre nach seiner Auflösung abgefragt werden.

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