Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Die Verordnung hat zum Ziel die Festlegung der gerichtlichen Zuständigkeit in den durch die Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten und die Erleichterung der Anerkennung und der zügigen Vollstreckung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und Prozessvergleichen.

Im Gegensatz zu der Vollstreckung unbestrittener Forderungen (Verordnung Nr. 805/2004) muss bei dem jeweils zuständigen Gericht (in Deutschland die Landgerichte) ein Antrag gestellt werden, das Urteil des anderen Mitgliedsstaates mit der Vollstreckungsklausel zu versehen.

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