Bankeninsolvenzen

Im Falle einer Insolvenz sind Einlagen von Kunden durch die gesetzliche Einlagensicherung (EdB) bis zu 20.000,00 Euro geschützt.

Eine wesentlich höhere Entschädigung bietet der Sicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken, bei dem jedoch nicht alle Banken Mitglied sind. Beispielsweise die BFI Bank AG in Dresden: Da die BFI Bank nicht Mitglied des Bundesverbandes war, griff nur die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von höchstens 20.000,00 Euro ein. Auf darüber hinausgehenden Verlusten blieben die Anleger sitzen. Eine Entschädigung wird auch nur für Einlagen gewährt, nicht aber Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung oder ähnliches. Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat den Gründer und Aufsichtsratsvorsitzenden der BFI Bank auf Schadensersatz in Anspruch genommen und dessen Privatvermögen mit Arrestbefehlen gepfändet (OLG Bamberg, 4 W 41/06).

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