Wirecard Musterverfahren im Frühjahr 2026

Im Wirecard Musterverfahren wurden vom Bayerischen Obersten Landesgericht im Anschluss an die zweite mündliche Verhandlung im November 2025 mit Beschluss vom 28.01.2026 erstmals zahlreiche Erweiterungsanträge als Feststellungsziele für das Musterverfahren zugelassen. Diese Feststellungsziele befassen sich mit den Jahresabschlüssen der Wirecard AG für die Jahre 2014 – 2018 sowie den Bestätigungsvermerken der Abschlussprüfer. 

Die vom bayerischen Obersten Landesgericht zugelassenen Feststellungsziele stammen allesamt von der Kanzlei Mattil & Kollegen. Mit der Zulassung dieser Ziele steigt das Kapitalanlegermusterverfahren in eine neue wichtige Phase ein. 

Erstmals seit Eröffnung des Verfahrens kann sich nun mit den Grundlagen der Haftung der Verantwortlichen inhaltlich auseinandergesetzt werden, nachdem in den letzten Jahren nahezu ausschließlich über Zulässigkeitsfragen verhandelt wurde.

Über die Zulassung weiterer wichtiger Erweiterungsanträge der Kanzlei Mattil & Kollegen wird noch entschieden werden, da der Senat die Anträge blockweise abarbeitet.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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