Wirecard Musterverfahren am 22.11.2024

Am 22.11. fand der erste Termin zum KapMuG vor dem BayrOberstenLandesGericht statt. Rae Mattil, Kunzfeld und Fohrer nahmen für den Musterkläger teil.

Die Vorsitzende Richterin verhandelte zu den Anträgen/Feststellungszielen anderer Kläger und Anwälte, die im März 2022 eingereicht wurden. Das Gericht hält diese für zu unbestimmt und deshalb unzulässig.

Die ca 25000 Feststellungsziele , die die Kanzlei MATTIL im Juni 2023 für den Musterkläger eingereicht hat , wird das Gericht gründlich abarbeiten und im neuen Jahr wieder terminieren. 

Die Richterin äußerte, dass die Aktionäre durchaus Schadensersatzansprüche haben könnten und dass die Parteien Verhandlungen über eine gütliche Einigung aufnehmen sollten.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
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