Probleme mit E-Autos
Sie haben ein Hinweis- bzw. Rückrufschreiben für Ihr Elektro- bzw. Hybridfahrzeug erhalten?
Sie fühlen sich mit den technischen Details und rechtlichen Folgen überfordert?
Sie fühlen sich von Ihrem E-Auto-Hersteller über Reichweite, Batteriekapazität oder sonstige Eigenschaften Ihres E-Autos getäuscht ?
Hinweise, wie:
Sie dürfen eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten oder Sie dürfen die Batterie nicht vollständig laden, weil sonst etwas passieren kann, führen zu großer Unsicherheit und stellen Mängel dar, über die Sie bei Erwerb des Fahrzeugs nicht aufgeklärt wurden.
Auch Berichte über Abweichungen der Herstellerangaben zur tatsächlichen Reichweite oder Batterieabnutzung verunsichern zunehmend.
Die italienische Wettbewerbsbehörde, die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), hat laut Medienberichten vom 21. Februar 2025 Ermittlungen gegen Volkswagen, BYD, Stellantis und Tesla eingeleitet. Der Verdacht besteht darin, dass diese Hersteller Verbraucher täuschen könnten. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen angeblich überhöhte Angaben zur Reichweite und der Akkukapazität von Elektroautos. Bereits im letzten Jahr berichtete die WirtschaftsWoche, dass die Autoindustrie möglicherweise Leistungsangaben übertreibt und Batteriekapazitäten verschleiert. Auch Porsche gerät in den Fokus, da beim Elektro-Modell Taycan häufig erhebliche Abweichungen bei der tatsächlichen Reichweite festgestellt werden.
Die betroffenen Autokonzerne haben sich angeblich bisher nicht ausreichend zu den Vorwürfen geäußert. Gegen Tesla sind in den USA bereits Sammelklagen wegen falscher Reichweitenangaben eingeleitet. Gegen Porsche wurde bereits in Deutschland Klage erhoben.
Wir können Ihnen zu allen E-Auto Fragen Folgendes anbieten
Prüfung von Rückrufschreiben und Führung der Herstellerkommunikation
Prüfung und Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen
Prüfung und Durchsetzung von Wertminderungsansprüchen
Prüfung und Durchsetzung der Rückabwicklung des Kaufvertrags
Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsrechten
Prüfung der Möglichkeiten von Darlehensrückabwicklungen bei verbundenem Geschäft
Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie Unterstützung bei Sicherheitsmängeln
Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie Unterstützung bei Batterieproblemen
Wir prüfen genau, welche Ansprüche Sie haben, und koordinieren diese mit eventuell bestehenden Garantien. Dabei achten wir auf alle Fristen und formalen Vorgaben. Aufgrund unserer Erfahrung können wir für Sie die erfolgversprechendste Strategie zu wählen. Grundsätzlich versuchen wir, Ihre Rechte außergerichtlich durchzusetzen, und machen diese bei Bedarf auch vor Gericht geltend.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig von uns juristisch beraten zu lassen und mögliche rechtliche Schritte zu prüfen, bevor es zu spät ist.
Die Kanzlei MATTIL ist seit über 25 Jahren als Geschädigtenvertreter und Verbraucherschutzkanzlei im Kapitalmarkt tätig und hat mit ihren auf Kapitalmarktrecht und Massenverfahren spezialisierten Anwälten zahllose Verfahren gegen verantwortliche Gesellschaften und Privatpersonen geführt. Zum 10. Mal in Folge wurde die Kanzlei MATTIL vom Handelsblatt und dem US-Magazin „Best Lawyers“ zur besten Kanzlei in Deutschland in ihrem Rechtsgebiet gewählt.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich telefonisch oder schriftlich bei uns melden und Ihre Unterlagen inkl. ggf. Rechtschutzunterlagen übersenden. Dies ist zunächst unverbindlich und löst keine Gebühren für Sie aus.
P.S.
Die Kanzlei MATTIL hat auch bereits einige bedeutende Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) durchgeführt, so z.B. das erste Verfahren überhaupt (OLG München: Kap 1/07 vom 30.12.2011), sowie das sog. Wirecard- Musterverfahren vor dem BayObLG.

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